Was Eltern wissen sollten
«Wir haben unser Baby bereits vor der Geburt bei der Krankenkasse angemeldet. Dann wissen wir, dass sobald es hier ist, es perfekt abgesichert ist.»
Vorteile der vorgeburtlichen Anmeldung
In der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch, auch für Neugeborene.
Mit der vorgeburtlichen Anmeldung ist Ihr Kind ab dem ersten Tag in der Grundversicherung und nach Wunsch auch in der Zusatzversicherung EGK-SUN versichert.
Melden Sie das Kind erst nach der Geburt an, bleiben 3 Monate Zeit. Die Grundversicherung beginnt ab dem Geburtsdatum. Die Zusatzversicherung ist nur mit einer Gesundheitsprüfung möglich und beginnt ab 1. des Folgemonats nach dem Unterschriftsdatum.
Sie können sich nach der Geburt ganz auf Ihr Baby konzentrieren.
Wieso ist eine Zusatzversicherung so wichtig?
Eine Zusatzversicherung schützt Ihr Baby ergänzend zur Grundversicherung und übernimmt weitere Leistungen wie Komplementärmedizin und später auch Zahnkorrekturen und Sehhilfen.
Wenn Sie Ihr Baby vor der Geburt bei der EGK anmelden, profitieren Sie zusätzlich von folgenden Vorteilen:
Versicherungsschutz ab der ersten Minute.
Garantierte Aufnahme in die Zusatzversicherung EGK-SUN-3, allgemeine Abteilung ganze Schweiz, ohne medizinische Prüfung.
Vorgeburtliche Anmeldung in allen Versicherungsstufen möglich:
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Allgemein: EGK-SUN-3
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Flex: EGK-SUN-Flex
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Halbprivat: EGK-SUN-2
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Privat: EGK-SUN-1
Zu beachten: Falls im ersten Lebensjahr ein Geburtsgebrechen festgestellt wird, fällt dieses rückwirkend ab Versicherungsbeginn unter einen Vorbehalt. Die Leistungen, die diesen Vorbehalt betreffen, werden aus der Versicherungsstufe EGK-SUN-3 bezahlt.
Die EGK übernimmt die Zusatzversicherungsprämie Ihres Babys im Geburtsmonat.
10 % Familienrabatt auf die Zusatzversicherungen EGK-SUN bei gemeinsamer Prämienrechnung (nur wenn ein Elternteil ebenfalls eine EGK-SUN-Zusatzversicherung abgeschlossen hat).
EGK-SUN
Mit der Zusatzversicherung EGK-SUN haben Sie eine All-in-one Versicherung - sowohl für ambulante Behandlungen als auch für Spitalaufenthalte.
Nach der Geburt
Auch ohne vorgeburtliche Anmeldung können Sie Ihr Baby bei uns versichern.
Grundversicherung
- Lassen Sie sich von Ihrer Agentur beraten. Sie erhalten anschliessend das Antragsformular zur Unterschrift.
Zusatzversicherung
- Ein Abschluss nach der Geburt erfordert eine Gesundheitsprüfung.
- Werden Erkrankungen oder Geburtsgebrechen festgestellt, kann ein Vorbehalt angebracht werden oder eine Ablehnung erfolgen.
Deshalb lohnt sich die vorgeburtliche Anmeldung – sie garantiert Ihrem Baby den bestmöglichen Schutz von Anfang an.
Haben Sie weitere Fragen?
Ob telefonisch, per E-Mail oder direkt vor Ort. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und finden gemeinsam die passende Lösung.
FAQs
Es ist ein Vorteil, wenn Sie das Baby vorgeburtlich anmelden. So ist es ab Geburt bestens geschützt, in der Grund- und Zusatzversicherung.
Nein. Sie melden Ihr Baby am besten vorgeburtlich bei der Krankenkasse an.
- In der Grundversicherung beginnt der Versicherungsschutz ab der Geburt, egal, ob Sie das Baby vorgeburtlich oder innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt angemeldet haben.
- Die Zusatzversicherung beginnt bei vorgeburtlicher Anmeldung ebenfalls ab der Geburt. Erfolgt die Anmeldung nach der Geburt, ist eine Gesundheitsprüfgung erforderlich. Die Versicherung beginnt dann ab 1. des Folgemonats nach dem Unterschriftsdatum.
- Die Kosten für die Grundversicherung variieren je nach Wohnort und Krankenkasse. Hier können Sie die Prämien berechnen.
- Die Zusatzversicherungen der einzelnen Krankenkassen sind unterschiedlich in Bezug auf Leistungen und Prämien. Wir beraten Sie gerne.
Wenn Sie das Baby vorgeburtlich angemeldet haben, melden Sie uns nach der Geburt den Namen und das Geburtsdatum. Danach erhalten Sie die Police für Ihr Baby.
Haben Sie das Baby noch nicht versichert?
Dann melden Sie sich bei uns innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
- Die Grundversicherung kann jeweils mit einmonatiger Kündigungsfrist auf den 30.06. und auf den 31.12. gekündigt werden (Standardmodell ohne Franchise). Mit Franchise oder speziellem Modell (Hausarzt, telemedizinisch) ist die Kündigung mit einmonatiger Kündigungsfrist nur per 31.12. möglich.
- Die Kündigung der Zusatzversicherung kann bei gleichbleibender Prämie mit 3-monatiger Kündigungsfrist jeweils auf den 31.12. erfolgen. Bei Prämienerhöhung kann diese Versicherung mit einmonatiger Kündigungsfrist auf den 31.12. beendet werden.
- Ja, Sie können Ihr Baby innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt bei uns anmelden. Die Grundversicherung beginnt ab Geburt.
Bei verspäteter Anmeldung nach 3 Monaten startet die Versicherungsdeckung ab Anmeldedatum, und es kann eine Strafprämie erhoben werden. - Die Zusatzversicherung erfordert eine Gesundheitsprüfung und ist bei Annahme ab dem 1. des Folgemonats nach dem Unterschriftsdatum gültig. Bei bestehenden Krankheiten kann ein Vorbehalt angebracht werden oder eine Ablehnung erfolgen.
Mutterschaft
Ein neues Leben bringt viele Entscheidungen mit sich. Hier finden Sie wichtige Informationen für die bestmögliche Absicherung von Ihnen und Ihrem Baby.