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Die individuell passende Versicherungslösung zu finden, ist manchmal nicht ganz einfach. Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater nehmen sich daher gerne Zeit für Sie.

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Frau klettert mit Seil gesichert

Endlich 18, was ist wichtig?

Mit der Volljährigkeit haben Sie neue Freiheiten und Verpflichtungen. Ab dem 1. Januar nach Ihrem 18. Geburtstag gehören Sie bei den Krankenkassen zu den jungen Erwachsenen. 

Das ändert sich: 

  • Sie haben eine gesetzliche Mindestfranchise von CHF 300.00 und Selbstbehalt von 10 %.
  • Sie entscheiden: Familien- oder Einzelversicherung
  • Sie sind verantworlich für die Bezahlung Ihrer Rechnungen

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Gut zu Wissen

Grundversicherung

Die Grundversicherung ist obligatorisch. Alle Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind, müssen ab Geburt oder ab Zuzug in die Schweiz bei einem Schweizer Krankenversicherer versichert sein. 

Wir bieten in der Grundversicherung drei Modelle an:

  • EGK-TelCare, Telemedizin 24/7
  • EGK-Care, ManagedCare Hausarztmodell
  • Traditionelles Modell, freie Arztwahl

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Dies sind die drei Altersstufen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP

  • Kinder bis zum vollendenten 18. Lebensjahr
  • Junge Erwachsene von 19 - 25 Jahre
  • Erwachsene ab 26 Jahren

Die Prämienanpassung aufgrund des Altersgruppenwechsel wird mit dem jährlichen Policenversand im Herbst bekannt gegeben (auf den 01.01. des Folgejahres). 

Die jährliche Kostenbeteiligung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) setzt sich zusammen aus der wählbaren Franchise, dem Selbstbehalt sowie dem Spitalbeitrag. 

  • Gesetzliche Franchise
    Die Franchise ist die jährliche Beteiligung an den Krankheitskosten. Sie beträgt für Erwachsene ab 19 Jahren CHF 300.00. Wählen Sie eine höhere Franchise, können Sie Prämien sparen. 
    Wählbare Franchisen: CHF 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500
  • Selbstbehalt
    Ist die Jahresfranchise bezahlt, kommt der Selbstbehalt von 10 % bis maximal CHF 700.00 zum tragen. Bei Kindern ist dieser auf CHF 350.00 begrenzt. 
  • Spitalbeitrag
    Die Grundversicherung übernimmt bei einem Spitalaufenthalt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Das Krankenversicherungsgesetz schreibt vor, dass der Spitalkostenbeitrag von CHF 15.00 pro Tag dem Versicherten in Rechnung gestellt werden muss. 
    Kinder sowie junge Erwachsene, die in Ausbildung sind, bezahlen keinen Spitalkostenbeitrag.
  • Kinder haben keine gesetzliche Franchise, sondern nur den Selbstbehalt von 10% max. CHF 350.00 pro Kalenderjahr. Die Erziehungsberechtigten können aber eine Franchise wählen.
  • Erwachsene ab 19 Jahren haben eine gesetzliche Mindestfranchise von CHF 300.00 sowie den Selbstbehalt von 10% bis CHF 700.00.
  • Der Spitalkostenbeitrag von CHF 15.00 pro Tag ist separat geregelt. Personen in Ausbildung bis 25 Jahre leisten diesen Beitrag nicht. 
  • Prämien sparen: Es kann eine höhere Franchise oder ein anderes Versicherungsmodell gewählt werden.
  • Arbeiten Sie 8 Stunden und mehr pro Woche? Dann können Sie die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschliessen.
  • Haben Sie Anrecht auf Prämienverbilligung? Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie Anspruch haben. Übersicht Kantone

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Familienversicherung

  • Sie können in der Familienpolice Ihrer Eltern versichert bleiben.  
  • Damit Ihre Eltern weiterhin Auskünfte über Ihre Versicherung erhalten, benötigen wir eine Vollmachtserklärung. Bitte senden Sie uns diese ausgefüllt zurück.
  • Wenn die Bedingungen erfüllt sind, profitieren Sie vom Familienrabatt in der Zusatzversicherung.

Eigene Rechnungsstellung

  • Möchten Sie selbst die Verantwortung für Ihre Krankenversicherung übernehmen?
    Melden Sie sich und wir leiten die notwendigen Schritte ein. 

Agentur kontaktieren

Die Unfalldeckung kann jederzeit in der Grundversicherung ein- oder ausgeschlossen werden, je nach Arbeitspensum. 

  • Berufslehre
    Sie können die Unfalldeckung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ausschliessen, da Sie bei Ihrem Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfall versichert sind. 
  • Schule oder Studium
    Die Unfallversicherung bleibt in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bestehen.
    Haben Sie zusätzlich eine Anstellung und arbeiten Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, können Sie die Unfalldeckung bei der Krankenversicherung ausschliessen.
  • Leisten Sie während mehr als 60 aufeinander folgenden Tagen Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz? Dann können Sie die Grundversicherung pausieren (sistieren). In dieser Zeit sind Sie über die Militärvesicherung des Bundes gegen Krankheit und Unfall versichert. Vorgehen: Senden Sie uns Ihr Aufgebot (per App, Mail oder Postl) und wir leiten die nötigen Schritte ein.

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Zusatzversicherungen nach VVG

Im Gegensatz zur Grundversicherung sind diese freiwillig. Die meisten Zusatzversicherungen erfordern beim Abschluss eine Gesundheitsprüfung. Kündigen Sie eine bestehende Zusatzversicherung deshalb nie, bevor Sie die Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung erhalten haben.

Umfassende Zusatzversicherung mit vielen Vorteilen wie Spitaldeckung ganze Schweiz, Komplementärmedizin, Nottransporte, Auslanddeckung, usw.

Die Zusatzversicherung EGK-SUN übernimmt die Kosten in Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung.

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Schützen Sie sich vor den Folgen von Invalidität oder Tod durch Unfall oder Krankheit:

  • EGK-UTI, die Kapitalversicherung bei Unfall
  • EGK-KTI, die Kapitalversicherung bei Krankheit

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Mit einer Reiseversicherung der Allianz Travel haben Sie einen Rundum-Schutz im Ausland und in der Schweiz, ergänzend zur Grund- und Zusatzversicherung. 

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Krankenversicherung wechseln

Sie können selbst entscheiden, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sein möchten.

Nach erfolgter schriftlicher Kündigung der Versicherung müssen alle Prämien und Kostenbeteiligungen bis zum Austrittsdatum bezahlt sein. 

  • Bis zu Ihrem 18. Geburtstag sind Ihre Eltern für die Begleichung der Rechnungen zusändig.
  • Ab Ihrem 18. Geburstag sind Sie verantworlich, wenn Sie eine Einzelversicherung haben.
  • Grund- und Zusatzversicherung dürfen bei unterschiedlichen Anbietern abgeschlossen werden.
  • Kündigen Sie eine bestehende Zusatzversicherung erst, wenn Sie die Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung erhalten haben, da für den Abschluss einer solchen eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. 
Beraterin und Berater der EGK mit Telefonhörer

Lassen Sie sich beraten

Unsere Kundenberater und Kundenberaterinnen helfen Ihnen gerne, die passende Versicherungslösung zu finden.

Kontakt

FAQ

Am 1. Januar nach dem 18. Geburtstag. 

Die Grundversicherung deckt die Kosten gemäss Krankenversicherungsgesetz. Notwendige, ambulante Behandlungen sind eingeschlossen.
Stationäre Aufenthalte im Spital sind nur im Wohnkanton in Spitälern, die auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt sind, versichert.

Deshalb ist es wichtig, eine Zusatzversicherung abzuschliessen. 

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