
Leistungen im Ausland
Ob Ferien oder Reisen – erfahren Sie, welche Kosten im Ausland durch die Grund- und Zusatzversicherung gedeckt sind. Für umfassenden Schutz empfehlen wir die Reiseversicherung der Allianz.
Grundversicherung
Was zahlt die obligatorische Krankenpflegeversicherung bei einem Notfall im Ausland? Je nachdem, in welches Land Sie reisen, variiert die Kostenübernahme.
Mit der europäischen Versichertenkarte, die sich auf der Rückseite der Schweizer Krankenversicherungskarte befindet, sind medizinische Leistungen im Notfall gedeckt. Die Grundversicherung übernimmt diese Leistungen bei Krankheit oder Unfall gemäss den Bestimmungen des Aufenthaltslandes.
Die Grundversicherung zahlt maximal doppelt so viel wie die Kosten für eine vergleichbare Behandlung in der Schweiz. In Ländern mit hohen Behandlungskosten (z. B. Kanada, USA) kann es jedoch sein, dass nur ein Teil der Kosten übernommen werden.
Diese werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Unsere Zusatzversicherung EGK-SUN beinhaltet den Rücktransport in die Schweiz. Mit einer Reisezusatzversicherung können diese Kosten ebenfalls abgesichert werden.
Gut zu wissen:
- Ein Notfall liegt vor, wenn eine Behandlung medizinisch notwendig ist und nicht bis zur Rückkehr in die Schweiz aufgeschoben werden kann.
- Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt nicht alle Kosten im Ausland.
- Die Zusatzversicherung EGK-SUN übernimmt weitere Kosten
EGK-SUN-Zusatzversicherung mit Auslandleistungen
In Ergänzung zur Grundversicherung übernimmt die Zusatzversicherung EGK-SUN folgende Notfallbehandlungen im Ausland:
- Nottransporte bis zu einem Betrag von CHF 100’000.– pro Kalenderjahr
- Überführung ins nächstgelegene Spital vor Ort
- Organisation und Kostenübernahme Rücktransport in die Schweiz
- Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder
- Rückreise bei Krankheit oder Tod einer nahestehenden Person zu Hause
- Such- und Bergungskosten bis max. CHF 30’000.–
- Weitere Leistungen siehe EGK-ASSISTANCE, Allgemeine Versicherungsbedingungen nach Versicherungsvertrags-Gesetz (AVB/VVG)
Wichtig: Bei jedem Ereignis muss die EGK-Assistance informiert werden: Telefon +41 44 283 33 93

Der richtige Schutz für Ihre Gesundheit
Ihr EGK-Kundenberater hilft Ihnen, die richtige Versicherung zu finden. Mit der Zusatzversicherung EGK-SUN profitieren Sie von guten Leistungen im Ausland.
Doppelversicherung vermeiden

Tipp von unserer Kundenberaterin:
«Eine meiner Leidenschaften ist das Reisen. Ich entdecke gerne neue Kulturen und lerne Menschen in aller Welt kennen. Deshalb ist es mir wichtig, dass auch meine Kunden sorgenfreie Ferien geniessen können.
Zusätzlich zu Ihrer Grund- und Zusatzversicherung möchte ich Ihnen die Jahresreiseversicherung der Allianz ans Herz legen. Damit schenken Sie sich die doppelten Kosten. Denn Sie brauchen keine zusätzliche Versicherung des Reiseanbieters, die oft standardmässig angewählt ist.
Achten Sie darauf, diese zu entfernen.
Die Jahresreiseversicherung der Allianz ist die ideale Lösung für Wochenend-Trips, Ferien und Geschäftsreisen.»
Valentina Preka, Agentur Luzern
Die Reiseversicherung für Sie oder Ihre Gäste aus dem Ausland
Mit einer Reiseversicherung der Allianz Travel bieten wir Ihnen den individuellen Rundum-Schutz im Ausland und in der Schweiz. Für Ihre ausländischen Gäste finden Sie die passende Gäste-Reiseversicherung.
Finden Sie jetzt die passende Versicherung:
Mit der Jahresreiseversicherung für Einzelpersonen, Familien und Paare sind Sie für alle Ihre Reisen inklusive spontanen Kurz- und Wochenend-Trips durchgehend versichert.
- Medizinische Notfall Assistance
- Reiseannullation
- Reiseabbruch
- Reiseverspätung
- Weitere Leistungen nach Ihren Bedürfnissen
Eine einmalige Reiseversicherung schützt Sie vor und während einer bestimmen Reise – überall und jederzeit. In den meisten Fällen lohnt sich die Jahresversicherung.
- Medizinische Notfall Assistance
- Reiseannullation
- Reiseabbruch
- Reiseverspätung
- Weitere Leistungen nach Ihren Bedürfnissen
Die Versicherung «Heilungskosten für Gäste» bietet Ihrem Besuch aus dem Ausland einen sicheren Aufenthalt und schützt sie vor hohen Kosten bei Krankheit und Unfall.
- Assistance
- Such- und Bergungskosten
- Heilungskosten
- Wählbare Deckungshöhe
Kontakt Allianz-Travel:
Das Servicecenter erreichen Sie per Telefon +41 44 283 32 22 oder E-Mail.
Haben Sie bereits eine Versicherung bei der Allianz abgeschlossen?
- Notfall: 24h-Notrufzentrale
+41 44 202 00 00 - Versicherungvertrag und Fall melden: Kundenportal Allianz
FAQ - Fragen und Antworten
Es lohnt sich, die Jahresversicherung abzuschliessen, da die Prämie für die einzelne Reiseversicherung im Verhältnis höher ist als die der Jahresreiseversicherung. Zudem sind alle Wochenendtrips und Ferien für ein ganzes Jahr versichert.
Die Grundversicherung in der Schweiz beteiligt sich an den Kosten des Notfalls im Ausland je nach Aufenthaltsort. Der Rücktransport ist jedoch nicht gedeckt:
Behandlungen in der EU/EFTA/UK
Medizinisch notwendige Behandlungen in einem EU-/EFTA-Staat oder im Vereinigten Königreich UK werden gegen Vorweisung der Europäischen Krankenversicherungskarte behandelt (siehe Rückseite Versichertenkarte). Es gelten die Bedingungen des bereisten Landes.
Behandlungen ausserhalb der EU/EFTA/UK
Die Grundversicherung übernimmt höchstens den doppelten Betrag der Kosten, die in der Schweiz vergütet werden. Bei stationären Behandlungen sind es jedoch höchstens 90 Prozent der Kosten in der Schweiz.
In Ländern wie Afrika, Lateinamerika oder Indien sind höhere Kosten zu erwarten, da in diesen Ländern Touristen in Privatspitälern behandelt werden.
Länder wie Australien, Neuseeland, Kanada, Amerika, Japan u.s.w. haben hohe Heilungskosten.
Zudem ist ein Rücktransport in die Schweiz in der Grundversicherung nicht abgedeckt. Ebenso können Sie mit einer Reiseversicherung Such- und Bergungskosten sowie Annullationskosten versichern.
In der Zusatzversicherung EGK-SUN sind folgende Leistungen versichert:
- Nottransporte: CHF 100'000 pro Kalenderjahr
- Notfallbehandlungen: Behandlungskosten in Ergänzung zur Grundversicherung während 12 Monaten ab Abreise
Die detaillieren Leistungen finden Sie in der Leistungsübersicht und in den Versicherungsbedingungen.
Bundesamt für Gesundheit, BAG:
Leistungen im Ausland:
Visum und Versicherungsnachweis:
Informationen zur Visumspflicht sowie weitere Auskünfte erhalten Sie auf eda.admin.ch