Endlich 18 Was ändert sich bei der Krankenkasse?

Mit der Volljährigkeit übernehmen Sie die Verantwortung für Ihre Krankenversicherung. Wir begleiten den Start ins eigenständige Versicherungsleben.

Das ändert sich

  • Franchise & Selbstbehalt

    Gesetzliche Mindestfranchise von CHF 300 + 10 % Selbstbehalt bis CHF 700 pro Jahr
  • Eigenverantwortung

    Ab 18 sind Sie selbst verantwortlich für die Begleichung Ihrer Prämien.
  • Familien- oder Einzelpolice

    Sie entscheiden: in der Familienpolice bleiben oder in eine eigene Police wechseln.
  • Wahl des Versicherungsmodells

    Zwischen verschiedenen Grundversicherungsmodellen und Franchisestufen kann frei gewählt werden, um Prämien zu optimieren und die Versicherung aktiv zu gestalten.
 

Wichtig:

Bis zum 18. Geburtstag sind die Eltern für die Bezahlung der Rechnungen zuständig. Ab dem Stichtag trägt die versicherte Person die Verantwortung selbst, sofern eine Einzelversicherung besteht.

 

Die Grundversicherung: Was junge Erwachsene wissen müssen

  • Die Grundversicherung ist für alle Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind, ab Geburt oder ab Zuzug in die Schweiz obligatorisch. Von 19 bis 25 Jahren gelten Sie als «junge Erwachsene» mit einem eigenen Prämiensatz, der tiefer ist als jener der Erwachsenen ab 26 Jahren. Die Prämienanpassung aufgrund des Altersgruppenwechsels wird mit dem jährlichen Policenversand im Herbst bekannt gegeben und gilt ab dem 1. Januar des Folgejahres.

    Altersstufen

    • Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
    • Junge Erwachsene von 19 - 25 Jahre
    • Erwachsene ab 26 Jahren
     

    19 bis 25 Jahre: Ein Vorteil, den andere Krankenkassen nicht bieten.
    Wer jung ist, soll nicht mehr zahlen als nötig. Deshalb gibt es bei der EGK den Familienrabatt bis 25 Jahre. Der Familienrabatt auf die Zusatzversicherung gilt ausschliesslich bei der EGK auch für junge Erwachsene bis 25 Jahre. Gilt für alle mit gleicher Rechnungsstellung: Der Familienrabatt ist nicht auf klassische Familien beschränkt. Er gilt für alle erwachsenen Personen, die unter der gleichen Rechnungsstellung versichert sind.

  • Die jährliche Kostenbeteiligung setzt sich aus drei Teilen zusammen:

    Franchise
    Die Mindestfranchise beträgt CHF 300. Sie können aber auch CHF 500, 1'000, 1'500, 2'000 oder 2'500 wählen. Je höher die Franchise, desto tiefer Ihre Prämie. Die Franchise ist der Betrag, den Sie jährlich selbst an die Krankheitskosten beitragen.

    Selbstbehalt
    Sobald die Jahresfranchise erreicht ist, kommt der Selbstbehalt von 10 % zum Tragen, bis maximal CHF 700 pro Jahr.

    Spitalbeitrag
    Bei einem Spitalaufenthalt verlangt das Krankenversicherungsgesetz einen Beitrag von CHF 15 pro Tag für Unterkunft und Verpflegung. Davon befreit sind junge Erwachsene in Ausbildung sowie Personen im Fall von Mutterschaft.

    Mehr zum Thema: Prämien sparen mit der EGK

  • Die EGK bietet in der Grundversicherung drei Modelle an:

    • EGK-TelCare: Telemedizin rund um die Uhr, 24/7 erreichbar
    • EGK-Care: ManagedCare Hausarztmodell
    • Traditionelles Modell: Freie Arztwahl

    Je nach Modell sind attraktive Prämienrabatte möglich. 

  • Option 1: Familienversicherung

    • Verbleib in der Police der Eltern ist möglich.
    • Damit die Eltern weiterhin Auskünfte zur Versicherung erhalten können, ist eine Vollmachtserklärung erforderlich.
    • Bei erfüllten Bedingungen wird der Familienrabatt in der Zusatzversicherung gewährt.

    Option 2: Eigene Einzelversicherung

    • Volle Eigenverantwortung für die Krankenversicherung.
    • Rechnungen für Prämien und Kostenbeteiligungen werden direkt an die versicherte Person gestellt.

    Agentur kontaktieren für eine persönliche Beratung

    • Berufslehre: Da eine Versicherung gegen Berufs- und Nichtberufsunfall beim Arbeitgeber besteht, kann die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausgeschlossen und so Prämien gespart werden.
    • Schule oder Studium: Die Unfallversicherung bleibt in der Grundversicherung bestehen. Bei einer zusätzlichen Anstellung von mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber kann die Unfalldeckung bei der Krankenkasse ausgeschlossen werden.
  • Bei mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz kann die Grundversicherung pausiert (sistiert) werden. In dieser Zeit besteht Versicherungsschutz über die Militärversicherung des Bundes gegen Krankheit und Unfall.

    Vorgehen: Das Aufgebot per App, E-Mail oder Post an die EGK senden. Die nötigen Schritte werden dann gemeinsam eingeleitet. 

    • Wahl einer höheren Franchise (bis max. CHF 2 500) bei seltenem Arztbesuch senkt die Prämie.
    • Ein alternatives Versicherungsmodell wie EGK-TelCare oder EGK-Care reduziert die Kosten.
    • Ausschluss der Unfalldeckung bei einem Arbeitspensum von mindestens 8 Stunden pro Woche ist möglich.
    • Prüfung des Anspruchs auf Prämienverbilligung bei der Wohngemeinde lohnt sich.
      Übersicht kantonale Stellen
      Mehr Spartipps entdecken
 

Freiwillig, aber empfehlenswert: Zusatzversicherung für mehr Schutz

 

Warum ist eine Zusatzversicherung wichtig?

Die Grundversicherung deckt die medizinische Grundversorgung. Wer im Spital eine freie Arztwahl möchte, schweizweit behandelt werden will oder komplementärmedizinische Therapien in Anspruch nimmt, stösst hier schnell an Grenzen. Eine Zusatzversicherung schliesst genau diese Lücken. Gerade für junge Erwachsene, die viel unterwegs sind, Sport treiben oder auf ganzheitliche Gesundheit setzen, lohnt sich der zusätzliche Schutz und ist oft günstiger als erwartet.

 

Modell und Prämie im Vergleich

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Häufige Fragen

  • 01

    Wann ändert sich die Versicherungsprämie?

    Am 1. Januar nach dem 18. Geburtstag erfolgt der Wechsel in die Altersgruppe der jungen Erwachsenen. Die Prämienanpassung wird jeweils im Herbst mit dem Policenversand mitgeteilt.

  • 02

    Besteht automatisch Versicherungsschutz in der ganzen Schweiz?

    Die Grundversicherung deckt ambulante Behandlungen schweizweit. Stationäre Spitalaufenthalte sind jedoch nur im Wohnkanton in Spitälern auf der kantonalen Spitalliste gedeckt. Deshalb empfiehlt sich eine Zusatzversicherung mit schweizweitem Schutz.

  • 03

    Kann die Krankenkasse frei gewählt werden?

    Ja. Die Wahl der Krankenkasse steht jeder versicherten Person frei. Nach erfolgter schriftlicher Kündigung müssen alle Prämien und Kostenbeteiligungen bis zum Austrittsdatum beglichen sein.

  • 04

    Was ist beim Kündigen einer Zusatzversicherung zu beachten?

    Eine bestehende Zusatzversicherung sollte erst nach Erhalt der schriftlichen Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung gekündigt werden. Für Zusatzversicherungen ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Grund- und Zusatzversicherung dürfen bei verschiedenen Anbietern abgeschlossen werden.

  • 05

    Wofür wird eine Vollmachtserklärung benötigt?

    Wer in der Familienpolice der Eltern verbleibt, muss der EGK eine ausgefüllte Vollmachtserklärung einreichen, damit die Eltern weiterhin Auskünfte zur Versicherung erhalten dürfen.