Freie Arztwahl in der Grundversicherung

Im traditionellen Modell der EGK wählen Sie bei gesundheitlichen Anliegen frei, an wen Sie sich wenden. Auch Spezialistinnen und Spezialisten können Sie direkt aufsuchen ohne vorherige Überweisung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Freie Arztwahl

    Behandelnde Praxis frei wählen, Fachärzte ohne Überweisung.
  • Direktzugang zu Spezialisten

    Ohne vorherige Überweisung durch eine andere Fachperson.
  • Freie Spitalwahl

    Spital im Wohnkanton frei wählen, auch ausserkantonale Behandlung möglich.
  • Franchise selbst bestimmen

    Wählbar zwischen CHF 300.– und CHF 2500.–, wirkt direkt auf die Prämie.
 

So sind Sie versichert

  • Mit der Versichertenkarte der EGK rechnen Sie verordnete Medikamente von der Spezialitätenliste direkt in der Apotheke ab. Keine Vorauszahlung, keine Quittungen zum Einreichen. Die Abrechnung läuft automatisch über Ihre Krankenversicherung.

  • Die EGK beteiligt sich an den Kosten für nötige Hilfsmittel und Gegenstände sowie an Transporten und Rettungseinsätzen.

  • Lassen Sie sich ausserhalb Ihres Wohnkantons behandeln, übernimmt die Grundversicherung die Kosten in der Höhe, wie sie auch in Ihrem Wohnkanton angefallen wären.

  • Mit der wählbaren Franchise zwischen CHF 300 und CHF 2'500 bestimmen Sie, bis zu welchem jährlichen Betrag Sie medizinische Kosten selbst übernehmen. Passen Sie Ihre Grundversicherung an Ihre persönliche Situation an.

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Häufige Fragen

  • 01

    Ist im traditionellen Modell eine Überweisung nötig, um eine Fachperson aufzusuchen?

    Nein. Im traditionellen Modell der Grundversicherung kann eine Fachperson direkt und ohne vorherige Überweisung aufgesucht werden.

  • 02

    Gilt die freie Spitalwahl für die ganze Schweiz oder nur für den Wohnkanton?

    Die freie Spitalwahl gilt für Spitäler im eigenen Wohnkanton. Eine Behandlung in einem anderen Kanton ist zusätzlich möglich; die Grundversicherung übernimmt die Kosten dann bis zu jener Höhe, die auch im Wohnkanton angefallen wäre.

  • 03

    Wie funktioniert die Abrechnung von Medikamenten mit der Versichertenkarte?

    Verordnete Medikamente von der Spezialitätenliste können in der Apotheke direkt über die Versichertenkarte mit der Krankenversicherung abgerechnet werden. Eine Vorauszahlung oder das nachträgliche Einreichen von Quittungen zur Rückerstattung ist damit nicht nötig.

  • 04

    Für wen eignet sich das traditionelle Modell?

    Das Modell eignet sich für Personen, die bei der Arzt- und Spitalwahl keine Einschränkungen wünschen. Wer bereit ist, zuerst den Hausarzt oder eine telemedizinische Beratung einzubeziehen, findet mit EGK-Care oder EGK-TelCare mögliche Alternativen mit einer anderen Prämienstruktur.

  • 05

    Wie beeinflusst die Franchise die Prämie im traditionellen Modell?

    Die Franchise kann frei zwischen CHF 300.– und CHF 2500.– gewählt werden. Eine höhere Franchise führt in der Regel zu einer tieferen Prämie, da ein grösserer Teil der Behandlungskosten selbst getragen wird, bevor die Grundversicherung die Kosten übernimmt.

  • 06

    Welche weiteren Kosten übernimmt die Grundversicherung im traditionellen Modell?

    Neben den Behandlungskosten beteiligt sich die Grundversicherung auch an den Kosten für Hilfsmittel und Gegenstände, für Transporte und Rettungseinsätze.

    Hilfsmittel-Liste
  • 07

    Worin unterscheidet sich das traditionelle Modell von EGK-TelCare dem Hausarztmodell EGK-Care?

    Im traditionellen Modell kann die behandelnde Praxis für jedes gesundheitliche Anliegen frei gewählt werden, ohne dass zuvor eine bestimmte Stelle kontaktiert werden muss. Bei EGK-Care ist dafür eine persönlich gewählte Hausarztpraxis erste Anlaufstelle, bei EGK-TelCare erfolgt die Erstabklärung telefonisch oder per Video über Medgate.