Ihr Baby Versichert ab der ersten Minute

Mit der vorgeburtlichen Anmeldung ist Ihr Kind ab dem ersten Tag in der Grundversicherung und nach Wunsch auch in der Zusatzversicherung EGK-SUN versichert.

 

«Wir haben unser Baby bereits vor der Geburt bei der EGK angemeldet. Dann wissen wir, dass sobald es hier ist, es perfekt abgesichert ist.»

Vorteile im Überblick

  • Schutz ab der ersten Minute

    Versicherungsschutz beginnt ab dem Geburtsdatum.
  • Freie Wahl

    Vorgeburtliche Anmeldung in allen Versicherungsstufen möglich: Allgemein, Halbprivat, Privat oder Flex.
  • Familienrabatt

    10 % Rabatt auf die Zusatzversicherungen EGK-SUN bei gemeinsamer Prämienrechnung, wenn ein Elternteil auch EGK-SUN hat.
  • Keine Gesundheitsprüfung

    Garantierte Aufnahme in EGK-SUN-3, ohne medizinische Prüfung.
  • Prämienvorteil

    Die EGK übernimmt die Zusatzversicherungsprämie Ihres Babys im Geburtsmonat.
 

Vorgeburtlich vs. nach der Geburt

 

Anmeldung nach der Geburt

  • Gesundheitsprüfung erforderlich
  • Zusatzversicherung ab 1. Folgemonat
  • Vorbehalte oder Ablehnung möglich
  • Kein Gratismonat

Vorgeburtliche Anmeldung

  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Schutz ab dem Geburtsdatum
  • Garantierte Aufnahme EGK-SUN
  • Gratismonat inklusive

Prämie vergleichen

Dieses Feld darf nicht leer sein

Dieses Feld darf nicht leer sein

Bitte wählen Sie eine PLZ und Ort aus der Liste.

 

Empfehlung aus der Praxis

«Ein Baby verändert alles, von einem Tag auf den andern. Werdende Eltern erzählen mir, wie schnell zwischen Vorfreude und Terminen etwas untergeht. In diesem Moment ist es beruhigend zu wissen, dass zumindest ein Teil geregelt ist. Deshalb liegt mir die vorgeburtliche Anmeldung besonders am Herzen. Ihr Baby ist von der ersten Minute an gut versichert, auch wenn es früher losgehen sollte.»

Reto Siegenthaler, Agentur Solothurn

Noch unsicher, welches Modell zu Ihnen passt?

Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne persönlich weiter.

Beratung anfragen

Häufige Fragen

  • 01

    Muss ich mein Baby schon vor der Geburt anmelden?

    Nein – aber es ist ein Vorteil, wenn Sie das Baby vorgeburtlich anmelden. So ist es ab Geburt bestens geschützt, in der Grund- und Zusatzversicherung.

  • 02

    Ist mein Baby automatisch über mich mitversichert?

    Nein. Sie melden Ihr Baby am besten vorgeburtlich bei der Krankenkasse an.

  • 03

    Ab wann beginnt der Versicherungsschutz für mein Baby?

    • In der Grundversicherung beginnt der Versicherungsschutz ab der Geburt, egal, ob Sie das Baby vorgeburtlich oder innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt angemeldet haben.
    • Die Zusatzversicherung beginnt bei vorgeburtlicher Anmeldung ebenfalls ab der Geburt. Erfolgt die Anmeldung nach der Geburt, ist eine Gesundheitsprüfgung erforderlich. Die Versicherung beginnt dann ab 1. des Folgemonats nach dem Unterschriftsdatum. 
  • 04

    Was muss ich nach der Geburt noch erledigen?

    Wenn Sie das Baby vorgeburtlich angemeldet haben, melden Sie uns nach der Geburt den Namen und das Geburtsdatum. Danach erhalten Sie die Police für Ihr Baby. 

    Haben Sie das Baby noch nicht versichert? 
    Dann melden Sie sich bei uns innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Wir helfen Ihnen gerne weiter. 

  • 05

    Kann ich die Krankenkasse später noch wechseln?

    • Die Grundversicherung kann jeweils mit einmonatiger Kündigungsfrist auf den 30.06. und auf den 31.12. gekündigt werden (Standardmodell ohne Franchise). Mit Franchise oder speziellem Modell (Hausarzt, telemedizinisch) ist die Kündigung mit einmonatiger Kündigungsfrist nur per 31.12. möglich.
    • Die Kündigung der Zusatzversicherung kann bei gleichbleibender Prämie mit 3-monatiger Kündigungsfrist jeweils auf den 31.12. erfolgen. Bei Prämienerhöhung kann diese Versicherung mit einmonatiger Kündigungsfrist auf den 31.12. beendet werden.