Auswandern und Auslandsaufenthalt

Egal, ob Sie ins Ausland reisen, studieren, entsandt werden oder auswandern. Die Krankenversicherung folgt dabei besonderen Regeln. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick.

Bei Fragen sind unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater für Sie da und begleiten Sie bei allen Fragen rund um Ihren Auslandsaufenthalt.

 
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    Wohnhaft in der Schweiz

    Bleiben Sie in der Schweiz wohnhaft und gehen nur vorübergehend zum Reisen oder Studieren ins Ausland, bleiben Sie hier versicherungspflichtig. Auch wenn Sie sich bei der Gemeinde abmelden.

    ➔ Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des BAGs.

     

    Aus dem Ausland in die Schweiz

    Ihre Versicherungspflicht hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Aus EU-/EFTA-Staaten oder dem Vereinigten Königreich bleiben Sie meist im Heimatland versichert (Behandlung via EKVK), aus anderen Ländern können Sie sich bei gleichwertiger privater Versicherung befristet befreien lassen.

    ➔ Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des BAGs.

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    Sie bleiben in der Schweiz versichert

    Schickt Sie Ihr Schweizer Arbeitgeber für eine gewisse Zeit ins Ausland, bleiben Sie während dieser Zeit in der Schweiz krankenversichert. Das gilt auch für Familienmitglieder, die Sie begleiten und selbst nicht arbeiten.

    ➔ Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des BAGs.

     

    Wie lange bleiben Sie versichert?

    Das hängt vom Land ab: Bei einer Entsendung in ein EU- oder EFTA-Land oder ins Vereinigte Königreich sind es höchstens 24 Monate, verlängerbar bis 6 Jahre. Bei einem Land mit Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz sowie bei Indien und Japan gilt die ganze Entsendezeit. In allen anderen Ländern sind es zwei Jahre, verlängerbar bis 6 Jahre.

    ➔ Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des BAGs.

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    Sie melden sich ab und versichern sich neu

    Wandern Sie aus, melden Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde ab. Damit sind Sie in der Schweiz nicht mehr versicherungspflichtig und schliessen eine Krankenversicherung in Ihrem neuen Wohnland ab.

     

    Zurück in die Schweiz? So sind Sie wieder versichert

    Ziehen Sie später wieder in die Schweiz, können Sie sich jederzeit neu bei der Grundversicherung anmelden.

    Für eine Zusatzversicherung ist normalerweise eine neue Gesundheitsprüfung nötig. Ausser Sie haben sie vor der Ausreise für bis zu drei Jahre sistiert, dann läuft sie ohne neue Prüfung weiter.

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    So sind Sie im Ausland versichert

    Beziehen Sie Ihre Rente ausschliesslich aus der Schweiz, bleiben Sie in der Schweizer Grundversicherung. Beziehen Sie die Rente aus Ihrem neuen Wohnland, versichern Sie sich dort.

    Ziehen Sie ausserhalb der EU oder EFTA, sind Sie in der Schweiz nicht mehr versicherungspflichtig und wählen eine Versicherung im neuen Land.

    ➔ Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des BAGs.

     

    Sie dürfen selbst wählen: das Optionsrecht

    Ziehen Sie nach Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal oder Spanien und beziehen Ihre Rente aus der Schweiz, entscheiden Sie selbst, wo Sie versichert sind. Möchten Sie sich nicht in der Schweiz versichern, beantragen Sie eine Befreiung von der Versicherungspflicht.

    ➔ Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des BAGs.

     

    Prämienverbilligung und Behandlung im Ausland

    Haben Sie ein tiefes Einkommen und bleiben in der Schweiz versichert, können Sie bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG eine Prämienverbilligung beantragen.

    Wo Sie sich behandeln lassen dürfen, hängt davon ab, in welchem Land Sie versichert sind:

    • Haben Sie die Versicherung in Ihrem neuen Wohnland abgeschlossen, sind Behandlungen auch dort vorgesehen.
    • Bleiben Sie in der Schweiz versichert, können Sie wählen, ob Sie sich am neuen Wohnsitz oder in der Schweiz behandeln lassen. 

    ➔ Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des BAGs.

 

Haben Sie noch Fragen? 

Gerne sind wir persönlich für Sie da

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Häufige Fragen

  • 01

    Ich gehe mehrere Monate ins Ausland, um zu reisen und melde mich in der Schweiz ab. Was muss ich beachten?

    Sie bleiben in der Schweiz versicherungspflichtig, unabhängig davon, ob Sie sich abmelden oder nicht.

  • 02

    Ich studiere im Ausland. Wo versichere ich mich?

    Sie bleiben in der Schweiz versicherungspflichtig, unabhängig davon, ob Sie sich abmelden oder nicht.

  • 03

    Ich komme aus Deutschland zum Studieren. Bin ich in der Schweiz versicherungspflichtig?

    Als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU-/EFTA-Staates oder des Vereinigten Königreichs unterstehen Sie nicht der Versicherungspflicht der Schweiz, solange Sie im Sozialversicherungssystem Ihres Wohnstaates bleiben. Üben Sie in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aus, müssen Sie sich hier versichern. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) können Sie sich in der Schweiz behandeln lassen.

    Weitere Infos
  • 04

    Ich studiere in der Schweiz und komme aus einem Land ausserhalb der EU/EFTA/UK. Muss ich mich hier versichern?

    Verfügen Sie über eine private Versicherung in Ihrem Wohnland, die der Deckung der Schweizer Krankenversicherung entspricht, können Sie eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Ohne eine solche Versicherung unterstehen Sie der Versicherungspflicht der Schweiz.

  • 05

    Mein Arbeitgeber bietet mir eine Stelle im Ausland an. Wo schliesse ich meine Krankenversicherung ab?

    Sie bleiben in der Schweiz versicherungspflichtig, da Ihr Arbeitgeber in der Schweiz ist.

    Meine Familienangehörigen begleiten mich ins Ausland. Wo können sie sich versichern?
    Nicht erwerbstätige Familienangehörige und Kinder bleiben in der Schweiz versicherungspflichtig. Arbeiten Familienangehörige selbst im Ausland, ohne entsandt zu sein, gelten für sie die Regeln für Personen im erwerbsfähigen Alter.

  • 06

    Ich möchte auswandern und mir ein neues Leben im Ausland aufbauen. Wie gehe ich vor?

    Sie melden sich in der Schweiz ab und im neuen Land an. Damit sind Sie in der Schweiz nicht mehr versicherungspflichtig.

  • 07

    Kann ich mich wieder versichern lassen, wenn ich nach einem Jahr zurückkomme?

    • Grundversicherung: Sie können sich wieder versichern lassen, sobald Sie in der Schweiz angemeldet sind.
    • Zusatzversicherung: kann mit einer neuen Gesundheitsdeklaration beantragt werden.
    • Zusatzversicherung sistieren: für maximal drei Jahre möglich, ohne neue Gesundheitsdeklaration, gegen eine Sistierungsprämie.
  • 08

    Ich beziehe eine Rente und ziehe nach Deutschland. Was muss ich beachten?

    Für Deutschland gilt das Optionsrecht: Beziehen Sie Ihre Rente ausschliesslich von der Schweiz, können Sie wählen, ob Sie in der Schweiz oder neu in Deutschland versichert sein möchten. Entscheiden Sie sich für Deutschland, müssen Sie ein Gesuch um Befreiung von der Versicherungspflicht stellen.

  • 09

    Wie kann ich mir meine Rente auszahlen lassen?

    Auf der Seite des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) finden Sie die Antworten dazu.

  • 10

    Ich beziehe aus mehreren Ländern eine Rente. Wo muss ich mich versichern lassen?

    Sie sind in dem Land versicherungspflichtig, in dem Sie am längsten Beiträge zur Rentenversicherung einbezahlt haben.