Begünstigte im Todesfall

Sie können schriftlich festlegen oder ändern, wer im Todesfall begünstigt sein soll. Liegt keine entsprechende Erklärung vor, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge.

Noch unsicher, welches Modell zu Ihnen passt?

Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne persönlich weiter.

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