Identität und Volljährigkeit der Versicherungsnehmenden

Die Angaben im Prämienrechner sind von der zu versichernden Person auszufüllen. Eine Ausnahme besteht für den Fall, dass eine Person einen Abschluss in der Grundversicherung für den/die Ehepartner/-in oder für minderjährige Kinder tätigt. Für eine verbindliche Nutzung des Prämienrechners sowie den Abschluss einer Versicherungsdeckung sind die Angaben im Prämienrechner persönlich von der betreffenden Person anzugeben. Volljährige Kinder müssen ihre Versicherung für sich selber abschliessen.

Wir weisen darauf hin, dass wir nur bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht Auskünfte über volljährige Personen, einschliesslich volljährige Kinder, erteilen können.