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Die individuell passende Versicherungslösung zu finden, ist manchmal nicht ganz einfach. Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater nehmen sich daher gerne Zeit für Sie.

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Hand drückt Empfangsklingel

Belege einreichen

Sie können Ihre Belege auch digital einreichen und sich so den Gang zur Post sparen. Mit dem Belegscanner der App myEGK können Sie die Belege noch einfacher an uns übermitteln. Die App steht im App Store und im Google Play Store kostenlos zur Verfügung.

Sie können Ihre Belege auch via Kundenportal myEGK.ch hochladen. Klicken Sie hierfür auf die Funktion "Rechnungen einreichen" und laden Sie die gewünschten Dateien hoch.

Dank neuer digitaler Möglichkeiten ist es nicht nötig, die einzelnen Belege mit einem Aufkleber zu versehen: Die Verarbeitungssysteme erkennen Ihre Angaben automatisch. Trotzdem können Sie uns helfen, Ihre Belege schneller zu verarbeiten:

  • Legen Sie Ihren Rückforderungsbelegen und Quittungen bitte kein Begleitschreiben und keine Auflistung der enthaltenen Dokumente bei. Ein Begleitschreiben ist nur nötig, wenn Sie gleichzeitig eine Adressänderung oder eine Kontoänderung mitteilen möchten.
  • Bitte legen Sie Ihre Rückforderungsbelege und Quittungen lose in das Couvert. Heften Sie oder kleben Sie sie bitte nicht.
  • Auf allen eingesandten Rechnungen und Quittungen muss der Name der versicherten Person sowie deren Geburtsdatum oder Versichertennummer ersichtlich sein. Notieren Sie deshalb auf allen Dokumenten, auf denen kein Name oder keine Versichertennummer aufgedruckt sind, Vor- und Nachname der versicherten Person sowie deren Geburtsdatum oder deren Versichertennummer. Dies ist vor allem wichtig, wenn Sie Belege für mehrere Familienmitglieder im gleichen Couvert einsenden.
  • Senden Sie Ihre Quittungen und Rückforderungsbelege an unser Service Center in Luzern:

    EGK Services AG
    Service Center
    Postfach
    6009 Luzern

Falls Sie im Laufe des Jahres neue Adressetiketten benötigen und die Couverts nicht von Hand beschriften möchten, stellen wir Ihnen hier eine Druckvorlage für handelsübliche Klebeetiketten zur Verfügung.

Rechnungskopien müssen nicht eingesandt werden

Das Schweizer Krankenversicherungswesen kennt zwei Vergütungsarten: Tiers payant und Tiers garant. Tiers garant ist die häufigere Vergütungsart, bei der der Leistungserbringer die Rechnung direkt an Sie sendet. Sie bezahlen die Rechnung und reichen den Rückforderungsbeleg anschliessend bei uns ein, damit wir Ihnen die Rechnung abzüglich der Franchise und des Selbstbehaltes zurückerstatten.

Bei Tiers payant rechnen die Leistungserbringer direkt mit der EGK-Gesundheitskasse ab. Nach dem Krankenversicherungsgesetz sind die Leistungserbringer verpflichtet, den Patientinnen und Patienten zur Kontrolle eine Kopie dieser Rechnung zu schicken. Da wir das Original ja bereits vom Leistungserbringer erhalten haben, müssen Sie der EGK die Kopie nicht zukommen lassen, diese dient lediglich Ihren Akten.

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