Guter Schutz für Krankheit und Unfall: obligatorische Krankenpflegeversicherung
Der faire Partner für Ihre Gesundheit
Die Krankenpflegeversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie bietet Schutz bei Krankheit und Unfall und deckt die Kosten bei ambulanter und stationärer medizinischer Versorgung im Wohnkanton. Die EGK-Gesundheitskasse überzeugt durch die Qualität ihrer Dienstleistungen und mit sinnvollen Zusatzkrankenversicherungen.
Informationen über die EGK-KVG.
Rechtlich massgebend sind die aktuellen Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Die Krankenpflegeversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie bietet Schutz bei Krankheit und Unfall und deckt die Kosten bei ambulanter und stationärer medizinischer Versorgung im Wohnkanton. Die EGK-Gesundheitskasse überzeugt durch die Qualität ihrer Dienstleistungen und mit sinnvollen Zusatzkrankenversicherungen.
| Spitalaufenthalt | Deckung der Kosten in der allgemeinen Abteilung, sofern sich das Spital auf der Spitalliste des Wohnkantons oder jener des Standortkantons befindet und für die entsprechende Behandlung einen Leistungsauftrag hat. Kostenübernahme höchstens nach dem Tarif, der im Wohnkanton gilt. Bei medizinischser Notwendigkeit mit Bewilligung des Wohnkantons, werden die Kosten einer ausserkantonalen Behandlung vollständig übernommen. Im Notfall werden die Kosten einer ausserkantonalen Behandlung vollständig übernommen. |
| Ambulante Behandlungen der Schulmedizin | Nach offiziellen Tarifen |
| Medikamente | Präparate im Rahmen der Spezialitätenliste |
| Mutterschaft | Ambulant: 7 Kontrolluntersuchungen und eine Kontrolle post-partum, Geburtsvorbereitungskurs (CHF 100.–), 3 Sitzungen Stillberatung, Spitalaufenthalt: allgemeine Abteilung Wohnkanton. |
| Logopädie, Physio- und Ergotherapie | Auf ärztliche Verordnung. |
| Transportkosten | 50%, maximal CHF 500.– pro Kalenderjahr. |
| Rettungskosten | 50% der Rettungskosten in der Schweiz, maximal CHF 5000.– pro Kalenderjahr. |
| Prävention, Vorsorgeuntersuchungen | Kontrolluntersuchungen bei Kindern im Vorschulalter, gynäkologische Untersuchungen alle drei Jahre, Impfungen gegen Kinderkrankheiten, Grippeimpfungen bei über 65-jährigen Versicherten. |
| Pflegeheime | Tagespauschale nach Verträgen |
| Hauskrankenpflege | Die vom Arzt verodneten Pflegemassnahmen durch eine anerkannte Spitexorganisation. |
| Hilfsmittel wie Krücken, Apparate etc. | Beiträge an Beschaffung oder Miete gemäss offizieller Liste «Mittel und Gegenstände». |
| Ausland ohne EU- und EFTA-Staaten | Leistungen nur in Notfällen und maximal zum doppelten Tarif Ihres Schweizer Wohnkantons. |
| Zahnbehandlungen | Bei Zahnunfällen und Erkrankungen des Kausystems oder bei bestimmten, schweren Allgemeinerkrankungen. |
| Sehhilfen bei Kindern |
Brillengläser und Kontaktlinsen werden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bis maximal CHF 180.- pro Kalenderjahr übernommen. Bedingung: pro Jahr ist ein augenärztliches Rezept erforderlich. |
Informationen über die EGK-KVG.
Rechtlich massgebend sind die aktuellen Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
| EGK-KVG Übersicht als PDF | |
| Versicherungsbedingung nach KRANKENVERSICHERUNGSGESETZ (KVG) Ausgabe 1.4.2013 |