EGK-Gesundheitskasse
Brislachstr. 2
4242 Laufen
Tel. 061 765 51 11
Fax 061 765 51 12
Email

SOS +41 44 283 33 93


Rechtlicher Hinweis

Guter Schutz für Krankheit und Unfall: obligatorische Krankenpflegeversicherung

Der faire Partner für Ihre Gesundheit

Die Krankenpflegeversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie bietet Schutz bei Krankheit und Unfall und deckt die Kosten bei ambulanter und stationärer medizinischer Versorgung im Wohnkanton. Die EGK-Gesundheitskasse überzeugt durch die Qualität ihrer Dienstleistungen und mit sinnvollen Zusatzkrankenversicherungen.

Spitalaufenthalt Deckung der Kosten in der allgemeinen Abteilung, sofern sich das Spital auf der Spitalliste des Wohnkantons oder jener des Standortkantons befindet und für die entsprechende Behandlung einen Leistungsauftrag hat. Kostenübernahme höchstens nach dem Tarif, der im Wohnkanton gilt. Bei medizinischser Notwendigkeit mit Bewilligung des Wohnkantons, werden die Kosten einer ausserkantonalen Behandlung vollständig übernommen. Im Notfall werden die Kosten einer ausserkantonalen Behandlung vollständig übernommen.
Ambulante Behandlungen der Schulmedizin Nach offiziellen Tarifen
Medikamente Präparate im Rahmen der Spezialitätenliste
Mutterschaft Ambulant: 7 Kontrolluntersuchungen und eine Kontrolle post-partum, Geburtsvorbereitungskurs (CHF 100.–), 3 Sitzungen Stillberatung, Spitalaufenthalt: allgemeine Abteilung Wohnkanton.
Logopädie, Physio- und Ergotherapie Auf ärztliche Verordnung.
Transportkosten 50%, maximal CHF 500.– pro Kalenderjahr.
Rettungskosten 50% der Rettungskosten in der Schweiz, maximal CHF 5000.– pro Kalenderjahr.
Prävention, Vorsorgeuntersuchungen Kontrolluntersuchungen bei Kindern im Vorschulalter, gynäkologische Untersuchungen alle drei Jahre,
Impfungen gegen Kinderkrankheiten, Grippeimpfungen bei über 65-jährigen Versicherten.
Pflegeheime Tagespauschale nach Verträgen
Hauskrankenpflege Die vom Arzt verodneten Pflegemassnahmen durch eine anerkannte Spitexorganisation.
Hilfsmittel wie Krücken, Apparate etc. Beiträge an Beschaffung oder Miete gemäss offizieller Liste «Mittel und Gegenstände».
Ausland ohne EU- und EFTA-Staaten Leistungen nur in Notfällen und maximal zum doppelten Tarif Ihres Schweizer Wohnkantons.
Zahnbehandlungen Bei Zahnunfällen und Erkrankungen des Kausystems oder bei bestimmten, schweren Allgemeinerkrankungen.
Sehhilfen bei Kindern
Brillengläser und Kontaktlinsen werden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bis maximal CHF 180.- pro Kalenderjahr übernommen. Bedingung: pro Jahr ist ein augenärztliches Rezept erforderlich.



Informationen über die EGK-KVG.
Rechtlich massgebend sind die aktuellen Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Download Formular Zahnpflegeversicherung EGK-KVG Übersicht als PDF
Download Formular Zahnpflegeversicherung Versicherungsbedingung nach KRANKENVERSICHERUNGSGESETZ (KVG) Ausgabe 1.4.2013

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